 Der
Preis für das Ticket beinhaltet auch die Beförderung einer bestimmten
Menge an Freigepäck im Frachtraum unseres Luftfahrzeuges.
Die Freigepäckmenge
beträgt ein Gepäckstück mit einem maximalen
Gewicht von 20 kg. Sollte das Gewicht des Gepäckstückes
20 kg überschreitet, wird ein Aufschlag berechnet. Wenn es sich um mehrere
Gepäckstücke handelt wird ebenfalls ein Aufschlag berechnet. In Summe
können pro Passagier auch bei Aufzahlung lediglich Gepäckstücke
zu einem Maximalgewicht von 45 kg transportiert werden. Wenn die Gepäckstücke
eines Passagiers dieses Maximalgewicht überschreiten können diese als
Reisegepäck nicht akzeptiert werden. Freigepäck
von Kindern Kinder ab dem zweiten Lebensjahr müssen einen regulären
Ticketpreis bezahlen und können deshalb auch die selbe Menge an Freigepäck
mitnehmen wie Erwachsene. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf
den Transport von Freigepäck. Beförderung
von Gehilfen, Rollstuhl oder Kinderwagen Personen welche auf Gehilfen
und Rollstühle angewiesen sind, können diese bis zum Einstieg in das
Luftfahrzeug behalten und werden diese als Freigepäck von uns transportiert.
Ebenso transportieren wir klappbare Kinderwagen und Babysitze kostenlos. Nicht
klappbare Kinderwagen und Babybuggy müssen im Frachtraum befördert werden.
Bitte beachten Sie, dass es Flughäfen gibt, auf welchem Rollstühle und
Kinderwagen möglicherweise bereits beim Check-In abgegeben werden müssen.
Erkundigen Sie sich vor Ihrem Flug bei unserer Hotline. Gehbehinderte können
einen Rollstuhl ohne Anrechnung auf die Freigepäckmenge aufgeben. Die
Rückgabe von Gehilfen, Kinderwagen, Rollstuhl etc. erfolgt jeweils nach Möglichkeit
direkt nach dem Aussteigen am Luftfahrzeug. Bitte beachten Sie, dass der Ausgabeort
je nach den örtlichen Gegebenheiten am Zielflughafen variieren kann.
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