| |  Diese
Gegenstände dürfen Sie nicht mitnehmen Aus Sicherheitsgründen
verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände
im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck: Aktenkoffer
mit eingebauter Alarmanlage Munition, Explosivstoffe, Feuerwerkskörper,
Fackeln Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray,
Campingkocher, Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin,
Farben, Lacke, Reinigungsmittel Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer Substanzen,
die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln Oxidierende Stoffe,
z. B. Bleichpulver, Superoxid Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z.
B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen Radioaktive Stoffe und Gegenstände
Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien Stark
magnetische Materialien
Feuerzeuge
Die
Mitnahme eines Feuerzeugs ist gestattet, wenn es  | für
den persönlichen Gebrauch bestimmt ist |  | mit
dem Brennstoff Flüssiggas, das vollständig absorbiert ist, befüllt
ist |  | am
Körper getragen wird (nicht im aufgegebenen oder Handgepäck!) |
Verboten
ist die Mitnahme von  | allen
Feuerzeugen im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck |  | so
genannten Zippo-Feuerzeugen |  | mit
nicht absorbiertem Brennstoff gefüllten Feuerzeugen |  | Feuerzeugbenzin
/ Nachfüllpatronen |
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