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Verlorenes und beschädigtes Gepäck

 

Diese Gegenstände dürfen Sie nicht mitnehmen
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:

Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
Munition, Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher, Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
Radioaktive Stoffe und Gegenstände
Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
Stark magnetische Materialien

Feuerzeuge

Die Mitnahme eines Feuerzeugs ist gestattet, wenn es

für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist

mit dem Brennstoff Flüssiggas, das vollständig absorbiert ist, befüllt ist

am Körper getragen wird (nicht im aufgegebenen oder Handgepäck!)

Verboten ist die Mitnahme von

allen Feuerzeugen im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck

so genannten Zippo-Feuerzeugen

mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllten Feuerzeugen

Feuerzeugbenzin / Nachfüllpatronen

 

 

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