 Für
Ihr Hand- und Obhutsgepäck sind Sie generell selbst verantwortlich. Die Haftung
der Fluggesellschaften ist durch Gesetze geregelt. In jedem Fall empfehlen wir
den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
Bestimmungen
nach Montrealer Konvention Für nationale und internationale Reisen
ist die Haftung für Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Teilverlust
sowie eine verspätete Auslieferung von Reisegepäck kumulativ auf 1.000
Sonderziehungsrechte pro Reise und Reisendem begrenzt. Meldefristen
Einen Verlust bzw. Schaden an Ihrem Gepäck sollten Sie direkt am Flughafen
melden. Eine nachträgliche schriftliche Meldung ist jedoch innerhalb der
gesetzlichen Meldefristen möglich, allerdings dreht sich dann die Beweislast
um und Sie müssen nachweisen, dass sich die Unregelmäßigkeit während
der Luftbeförderung ereignet hat. Bitte beachten Sie die folgenden Fristen. Gepäckbeschädigung
und Teilverlust: Innerhalb von sieben Tagen nach Gepäckauslieferung
Totalverlust: Innerhalb von zwei Tagen Ersatzanschaffung
bei verspäteter Auslieferung: Innerhalb von 21 Tagen nach Gepäckauslieferung
Ausschlaggebend für die Einhaltung der Fristen ist der Poststempel
bzw. das automatische Eingangsdatum bei Fax und E-Mail. |