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Haftung & Versicherung

Verlorenes und beschädigtes Gepäck

 

Für Ihr Hand- und Obhutsgepäck sind Sie generell selbst verantwortlich. Die Haftung der Fluggesellschaften ist durch Gesetze geregelt. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

Bestimmungen nach Montrealer Konvention
Für nationale und internationale Reisen ist die Haftung für Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Teilverlust sowie eine verspätete Auslieferung von Reisegepäck kumulativ auf 1.000 Sonderziehungsrechte pro Reise und Reisendem begrenzt.

Meldefristen
Einen Verlust bzw. Schaden an Ihrem Gepäck sollten Sie direkt am Flughafen melden. Eine nachträgliche schriftliche Meldung ist jedoch innerhalb der gesetzlichen Meldefristen möglich, allerdings dreht sich dann die Beweislast um und Sie müssen nachweisen, dass sich die Unregelmäßigkeit während der Luftbeförderung ereignet hat.
Bitte beachten Sie die folgenden Fristen.

Gepäckbeschädigung und Teilverlust: Innerhalb von sieben Tagen nach Gepäckauslieferung
Totalverlust: Innerhalb von zwei Tagen
Ersatzanschaffung bei verspäteter Auslieferung: Innerhalb von 21 Tagen nach Gepäckauslieferung

Ausschlaggebend für die Einhaltung der Fristen ist der Poststempel bzw. das automatische Eingangsdatum bei Fax und E-Mail.

 

(c) 2008 Austrojet Luftfahrt GmbH (operated by BFS – AOC A069) – HOTLINE +43 (0) 662 20 30 20 – Email: service@austrojet.at

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