 Achtung! Seit
einiger Zeit gibt es in in Europa neue Handgepäckbestimmungen. Auf Flügen,
die in der Europäischen Union starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa
dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine
genommen werden. Bitte beachten Sie, dass sich immer mehr Länder diesen Handgepäck-Bestimmungen
anschließen.
Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege-
und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden
Bestimmungen entsprechen: Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen
Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge). Alle
einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten,
wieder verschließbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper")
mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Je ein Beutel
pro Person. Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Medikamente
und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt
werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese
Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Artikel
und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an
Bord genommen werden. Duty Free Artikel,
die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen
erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden,
sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird
von der Verkaufsstelle vorgenommen. Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrer
Flugreise auf der Webseite des entsprechenden Flughafens, welche Bestimmungen
an Ihrem Abflughafen gelten. Für die Mitnahme von flüssigen bzw.
gelartigen Duty Free Artikeln im Handgepäck gelten ebenfalls spezielle Bestimmungen,
abhängig vom Reiseziel. Bitte erfragen Sie diese vor Ort an der Verkaufsstelle. Wir
haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten unsere Fluggäste,
diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck
auf das Nötigste zu reduzieren. Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig
ändern können, informieren Sie sich bitte noch einmal unmittelbar vor
Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen. Ihr Handgepäck darf
auf diesen Flügen neben den genannten Beschränkungen folgende Gegenstände
nicht enthalten: Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck (zum Zeitpunkt
der Sicherheitskontrolle) noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden.
Diese können nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen gekauft werden. Austrojet
übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Fluggast nicht
im Handgepäck mitführen darf. Für Gegenstände, die mit dem
aufgegebenen Gepäck transportiert werden, gelten die üblichen Haftungsbedingungen. Anzahl
der Handgepäckstücke Pro Passagier kann ein Handgepäckstück
transportiert werden! Größe und Gewicht
der Handgepäckstücke Ein Handgepäckstück darf nicht
größer als 55 x 40 x 20cm und nicht schwerer als 8 kg sein. Gepäckstücke,
die diese Grenzen überschreiten, befördern wir im Frachtraum, da der
Stauraum an Bord begrenzt ist. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit und
der Ihrer Mitreisenden, sondern auch Ihrer Bequemlichkeit. Technische
Geräte im Handgepäck Wenn Sie beispielsweise Laptops, Mobiltelefone,
iPods, tragbare CD-Player etc. im Handgepäck mitnehmen möchten, so gelten
hierfür die Sicherheitsbestimmungen des entsprechenden Abflugortes. An
Bord kann die Benutzung einiger Geräte die elektronischen Funksysteme des
Flugzeugs beeinflussen. Unsere Flugbegleiter teilen Ihnen gern mit, ob Sie Ihr
Gerät während des Fluges ohne Einschränkungen benutzen können. Mobiltelefone
(Handys) müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab dem Verlassen der Parkposition
bis zum endgültigen Erreichen der Parkposition am Ankunftsort abgeschaltet
werden. Diese Gegenstände können Sie
zusätzlich mit in die Kabine nehmen Zusätzlich zu Ihren Handgepäckstücken
und technischen Geräten können Sie folgende weitere Gegenstände
mit in die Kabine nehmen: Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche
(auch kleine Laptoptasche) und deren Inhalt . Einen Mantel, Umhang. Eine angemessene
Menge Reiselektüre. Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel,
auf die Sie angewiesen sind. Diese Gegenstände
können Sie nicht mit in die Kabine nehmen Im Handgepäck nicht
zulässig sind Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können:  | Waffen
und waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können |  | Waffenimitate |  | Spitze
und scharfe Gegenstände (z. B. Scheren, Taschenmesser) |  | Stumpfe
Gegenstände (z. B. Baseballschläger) |
Sicherheitskontrolle
Ihres Handgepäcks Ihr Handgepäck wird vor dem Einsteigen einer
Sicherheitskontrolle unterzogen. Werden dabei Röntgengeräte eingesetzt,
haben diese keinen Einfluss auf Filmmaterial üblicher Empfindlichkeit (bis
1.000 ASA/31 DIN). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Austrojet
für an der Sicherheitskontrolle beanstandete Gegenstände nicht haftet,
wenn Sie diese zurücklassen müssen. Bitte lehnen Sie es ab, aus
Gefälligkeit für fremde Personen Gegenstände unbekannten Inhalts
(Umschläge, Pakete etc.) mitzunehmen. Sollten Sie darauf hin angesprochen
werden, so wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei, an den Zoll oder an unsere
Mitarbeiter vor Ort. |