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Achtung!
Seit einiger Zeit gibt es in in Europa neue Handgepäckbestimmungen. Auf Flügen, die in der Europäischen Union starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Bitte beachten Sie, dass sich immer mehr Länder diesen Handgepäck-Bestimmungen anschließen.

Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).

Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Je ein Beutel pro Person. Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrer Flugreise auf der Webseite des entsprechenden Flughafens, welche Bestimmungen an Ihrem Abflughafen gelten.

Für die Mitnahme von flüssigen bzw. gelartigen Duty Free Artikeln im Handgepäck gelten ebenfalls spezielle Bestimmungen, abhängig vom Reiseziel. Bitte erfragen Sie diese vor Ort an der Verkaufsstelle.

Wir haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten unsere Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.

Ihr Handgepäck darf auf diesen Flügen neben den genannten Beschränkungen folgende Gegenstände nicht enthalten: Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck (zum Zeitpunkt der Sicherheitskontrolle) noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Diese können nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen gekauft werden. Austrojet übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Fluggast nicht im Handgepäck mitführen darf. Für Gegenstände, die mit dem aufgegebenen Gepäck transportiert werden, gelten die üblichen Haftungsbedingungen.

Anzahl der Handgepäckstücke
Pro Passagier kann ein Handgepäckstück transportiert werden!

Größe und Gewicht der Handgepäckstücke
Ein Handgepäckstück darf nicht größer als 55 x 40 x 20cm und nicht schwerer als 8 kg sein.
Gepäckstücke, die diese Grenzen überschreiten, befördern wir im Frachtraum, da der Stauraum an Bord begrenzt ist. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitreisenden, sondern auch Ihrer Bequemlichkeit.

Technische Geräte im Handgepäck
Wenn Sie beispielsweise Laptops, Mobiltelefone, iPods, tragbare CD-Player etc. im Handgepäck mitnehmen möchten, so gelten hierfür die Sicherheitsbestimmungen des entsprechenden Abflugortes.

An Bord kann die Benutzung einiger Geräte die elektronischen Funksysteme des Flugzeugs beeinflussen. Unsere Flugbegleiter teilen Ihnen gern mit, ob Sie Ihr Gerät während des Fluges ohne Einschränkungen benutzen können.

Mobiltelefone (Handys) müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab dem Verlassen der Parkposition bis zum endgültigen Erreichen der Parkposition am Ankunftsort abgeschaltet werden.

Diese Gegenstände können Sie zusätzlich mit in die Kabine nehmen
Zusätzlich zu Ihren Handgepäckstücken und technischen Geräten können Sie folgende weitere Gegenstände mit in die Kabine nehmen:
Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche (auch kleine Laptoptasche) und deren Inhalt . Einen Mantel, Umhang. Eine angemessene Menge Reiselektüre. Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die Sie angewiesen sind.

Diese Gegenstände können Sie nicht mit in die Kabine nehmen
Im Handgepäck nicht zulässig sind Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können:

Waffen und waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können

Waffenimitate

Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Scheren, Taschenmesser)

Stumpfe Gegenstände (z. B. Baseballschläger)

Sicherheitskontrolle Ihres Handgepäcks
Ihr Handgepäck wird vor dem Einsteigen einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Werden dabei Röntgengeräte eingesetzt, haben diese keinen Einfluss auf Filmmaterial üblicher Empfindlichkeit (bis 1.000 ASA/31 DIN).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Austrojet für an der Sicherheitskontrolle beanstandete Gegenstände nicht haftet, wenn Sie diese zurücklassen müssen.

Bitte lehnen Sie es ab, aus Gefälligkeit für fremde Personen Gegenstände unbekannten Inhalts (Umschläge, Pakete etc.) mitzunehmen. Sollten Sie darauf hin angesprochen werden, so wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei, an den Zoll oder an unsere Mitarbeiter vor Ort.

 

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