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Verlorenes und beschädigtes Gepäck

 

Schaden oder Verlust am besten noch am Flughafen melden
Sollten eines oder mehrere Gepäckstücke bei der Ankunft nicht auffindbar oder beschädigt sein, melden Sie dies bitte unverzüglich der örtlichen Gepäckermittlung, damit eine offizielle Meldung erstellt wird.

Schaden nachträglich reklamieren
Wenn Sie einen Schaden erst zu Hause oder im Hotel feststellen, melden Sie ihn unbedingt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sieben Tagen nach Ihrem Flug. Sie müssen dann zudem den Nachweis erbringen, dass der Schaden in der Obhut der betreffenden Fluggesellschaft eingetreten ist.

 

(c) 2008 Austrojet Luftfahrt GmbH (operated by BFS – AOC A069) – HOTLINE +43 (0) 662 20 30 20 – Email: service@austrojet.at

Webagentur BLUE ONLINE - Mondsee