 Schaden
oder Verlust am besten noch am Flughafen melden Sollten eines oder mehrere
Gepäckstücke bei der Ankunft nicht auffindbar oder beschädigt sein,
melden Sie dies bitte unverzüglich der örtlichen Gepäckermittlung,
damit eine offizielle Meldung erstellt wird.
Schaden
nachträglich reklamieren Wenn Sie einen Schaden erst zu Hause oder
im Hotel feststellen, melden Sie ihn unbedingt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen
Frist von sieben Tagen nach Ihrem Flug. Sie müssen dann zudem den Nachweis
erbringen, dass der Schaden in der Obhut der betreffenden Fluggesellschaft eingetreten
ist. |